5.000€ Black Weeks Rabatt - zusätzlicher Stromspeicher, Smartmeter & Heartbeat geschenkt. Nur bis zum 30.11.
Jetzt sichernVor der Inbetriebnahme deiner Photovoltaikanlage ist eine Netzverträglichkeitsprüfung nötig. Die Prüfung stellt sicher, dass das Stromnetz die erzeugte Energie aufnehmen kann, ohne überlastet zu werden. Sie wird vom Netzbetreiber durchgeführt und ist ein wichtiger Schritt, um eine reibungslose Einspeisung deines Stroms zu gewährleisten. Wie die Netzverträglichkeitsprüfung deiner PV-Anlage abläuft und was es dabei alles zu beachten gibt, erfährst du hier.
Prüfung: Die Netzverträglichkeitsprüfung stellt sicher, dass das Stromnetz die Energie deiner PV-Anlage aufnehmen kann, ohne die Netzstabilität zu beeinträchtigen.
Pflicht: Für den Netzanschluss von PV-Anlagen ist eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Während Anlagen ab 30 kWp Leistung eine ausdrückliche Einspeisezusage des Netzbetreibers benötigen, ist die Prüfung für Anlagen unter 30 kWp weniger aufwändig.
Dauer: Für Photovoltaikanlagen unter 30 kWp dauert die Netzverträglichkeitsprüfung maximal einen Monat. Für Anlagen mit einer Leistung ab 30 kWp dauert die Prüfung in der Regel bis zu drei Monate.
Kosten: Meist fallen für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber keine Kosten für eine Netzverträglichkeitsprüfung an. Ausnahmen gelten bei erweiterten und erneuten Prüfungen.
Die Netzverträglichkeitsprüfung ist ein unerlässlicher Schritt, bevor deine PV-Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird und eine Einspeisung deines Solarstroms erfolgen kann. Dabei wird durch den Netzbetreiber überprüft, ob das bestehende Stromnetz in der Lage ist, die von deiner Anlage erzeugte Energie sicher aufzunehmen, ohne die Stabilität des Netzes zu gefährden.
Es wird geprüft, ob deine PV-Anlage den notwendigen Normen entspricht und welcher Verknüpfungspunkt für die Anlage technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten ist. In seltenen Fällen ergibt die Prüfung, dass der Netzbetreiber zunächst Maßnahmen ergreifen muss, um die Netzkapazität zu erweitern oder das Stromnetz auszubauen. Ziel der Netzverträglichkeitsprüfung ist es, sicherzustellen, dass die Netzsicherheit und -zuverlässigkeit auch nach dem Anschluss deiner PV-Anlage gewährleistet bleibt.
Entscheidest du dich für eine Photovoltaikanlage von 1KOMMA5°, übernehmen wir den Bürokratieteil vor der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage und kümmern uns um die Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber.
Bevor eine PV-Erzeugungsanlage auf deinem Dach angebracht wird, musst du dem zuständigen Netzbetreiber dein Netzanschlussbegehren mitteilen. Für PV-Großanlagen mit einer Leistung ab 30 Kilowatt-Peak (kWp) ist eine Netzverträglichkeitsprüfung mit anschließender Einspeisezusage des Netzbetreibers zwingend notwendig. Erst wenn die Einspeisezusage eingegangen ist, darf der Anschluss deiner Solaranlage erfolgen.
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp - wie sie für die meisten Privathaushalte installiert wird - ist der Prozess der Netzverträglichkeitsprüfung einfacher gestaltet, da du keine ausdrückliche Einspeisezusage benötigst. Erhältst du nach Anmeldung deiner PV-Anlage innerhalb eines Monats keine Rückmeldung vom Netzbetreiber, gilt deine Anlage automatisch als genehmigt. Anschließend darf die Anlage unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 EEG) und du kannst deinen selbst erzeugten Strom sicher in das Netz einspeisen.
Beim Kauf einer PV-Anlage ist die Vorfreude auf die ersten Erträge besonders groß. Bei Solaranlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp, also zum Beispiel PV-Anlagen für Einfamilienhäuser, können die ersten Erträge schnell erzielt werden. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung dauert hier maximal einen Monat. Gab es einen Monat nach Anmeldung des Netzanschlussbegehrens keine Rückmeldung des Netzbetreibers, gilt die Anlage automatisch als genehmigt.
Anders sieht das bei Großanlagen mit einer Leistung über 30 kWp aus. Hier dauert die Netzverträglichkeitsprüfung in der Regel bis zu drei Monate. In dieser Zeit prüft der Betreiber, ob das Stromnetz über ausreichende Kapazitäten verfügt oder ob Maßnahmen zur Verstärkung notwendig sind, um die neue Photovoltaikanlage sicher anzuschließen. Der Netzbetreiber ist zwar verpflichtet, den Anschluss unverzüglich bereitzustellen, jedoch kann es aufgrund notwendiger Anpassungen im Netz zu Verzögerungen bei der Einspeisezusage kommen.
Zuerst einmal die guten Nachrichten von der gesetzlichen Seite: Dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zufolge sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, deine Solaranlage ans Netz anzuschließen, sofern diese alle vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
Allerdings sind die Anforderungen nicht vollständig gesetzlich geregelt, sodass Netzbetreiber teilweise eigene Vorschriften definieren können. Deshalb können die genauen Unterlagen, die zur Netzverträglichkeitsprüfung eingereicht werden müssen, je nach Betreiber variieren. In der Regel sind aber folgende Unterlagen erforderlich:
Lageplan des Grundstücks, der die Position der PV-Anlage und des bestehenden Netzanschlusses zeigt
Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zur Installation der Photovoltaikanlage
Anlagenplan
Konformitätserklärung für den Wechselrichter
Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage
Technische Datenblätter der PV-Module
Falls vorhanden, ein Datenblatt des Stromspeichers
Dein 1KOMMA5° Meisterbetrieb weiß, was zu tun ist und übernimmt die Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Du brauchst dir hier also keinen Kopf machen.
Das Wort “Prüfung” impliziert, dass es unterschiedliche Ausgänge geben kann. Und auch bei der Netzverträglichkeitsprüfung kann der Netzbetreiber unter bestimmten Umständen den Anschluss einer PV-Erzeugungsanlage verweigern. Laut EEG §12 Abs. 3 ist der Netzbetreiber nur verpflichtet, sein Netz zu optimieren, zu verstärken oder auszubauen, wenn dies wirtschaftlich zumutbar ist. Als unzumutbar gilt es dann, wenn die Kosten für den Netzausbau mehr als 25 Prozent der Anlagenkosten ausmachen. Besonders in südlichen Regionen Deutschlands, wo die Netzkapazität oft an ihre Grenzen stößt, kann diese Schwelle durchaus erreicht werden. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass kein weiterer Netzanschluss möglich ist. Verweigert der Netzbetreiber den Anschluss, muss er die Kosten für den Netzausbau nachweisen.
Kein Grund zur Sorge: Für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber fallen normalerweise bei der Netzverträglichkeitsprüfung von PV-Anlagen keine zusätzlichen Kosten an. Nach dem EEG ist die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers zur Ermittlung des Verknüpfungspunktes grundsätzlich kostenlos durchzuführen. Allerdings fallen Kosten für die Prüfung an, wenn es sich um eine erweiterte Netzverträglichkeitsprüfung mit Berechnung für einen notwendigen Netzausbau handelt. Ebenso fallen für eine Prüfung Kosten an, wenn du dich im Rahmen einer Planänderung spontan für eine größere Solaranlage entscheidest, obwohl bereits eine Netzverträglichkeitsprüfung für eine kleinere Anlage getätigt wurde.
Bei 1KOMMA5° erhältst du modernste Solaranlagen inklusive Stromspeicher, Energiemanagement, Wärmepumpe, Wallbox, dynamischem Stromtarif und umfassendem Service. Wir beraten dich gerne individuell und helfen dir bei deinem Photovoltaik-Vorhaben. Von der Anmeldung inklusive Netzverträglichkeitsprüfung über die Inbetriebnahme bis hin zur Wartung deiner PV-Anlage erhältst du bei 1KOMMA5° den kompletten Service aus einer Hand. Mit 1KOMMA5° profitierst du von zahlreichen Vorteilen beim Umstieg auf Photovoltaik:
Mit über 70 Standorten befindet sich ein 1KOMMA5° Meisterbetrieb auch in deiner Nähe
1KOMMA5° garantiert dir 30 Jahre klimaneutralen Strom vom eigenen Dach für 5 Cent pro kWh.
Mit der 1KOMMA5° Energieplattform Heartbeat AI wird dein Gesamtsystem vernetzt und dein Gesamtverbrauch intelligent gesteuert. So bekommst du immer den günstigsten Strom.