Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz 2025: Abschaffung, Veränderungen und Förderung

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Abschaffung des Heizungsgesetzes vereinbart. Ein neues Gesetz soll das (noch) geltende ersetzen. Wir schauen uns an, was das für die Energiewende bedeutet und wie es um die Förderungen für Wärmepumpen & Co. steht. 

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Das Wesentliche in Kürze

  • Was ist das Heizungsgesetz? Mit dem umgangssprachlichen Begriff „Heizungsgesetz“ ist das Gesetz für Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemeint – insbesondere die Novelle zum 1. Januar 2024. Es soll den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranbringen und zielt unter anderem auf vollständig klimaneutrales Heizen ab 2045 ab.

  • Die wichtigsten Inhalte des Heizungsgesetzes: Momentan sieht das Heizungsgesetz vor, dass in neu gebauten Häusern hauptsächlich erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Auch im Bestand sollen schrittweise immer mehr umweltfreundliche Heizungen installiert werden. Dafür gibt es Übergangsfristen. 

  • Wird das Heizungsgesetz gekippt? Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat die Abschaffung des Heizungsgesetzes beschlossen. Jedoch soll es ein neues Gebäudeenergiegesetz geben. Wie dieses genau aussehen wird, ist derzeit noch unklar.

  • Der Stand zum Heizungsgesetz 2025: Die attraktiven Förderungen in Höhe von bis zu 21.000 Euro für den Heizungstausch gelten weiterhin. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sie in Zukunft verringert oder – wenn auch unwahrscheinlich – komplett abgeschafft werden. Denkst du beispielsweise über eine Wärmepumpe nach, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um tätig zu werden. Eine 50-prozentige Förderung ist Standard und reduziert die Kosten einer 30.000-Euro-Wärmepumpe auf 15.000 Euro.

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Was ist das Heizungsgesetz und wie ist der aktuelle Stand 2025?

Das Heizungsgesetz heißt korrekt „Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) und existiert bereits seit 2020. Im GEG legte die damalige Bundesregierung fest, wie Deutschland die im Pariser Abkommen gesetzten Klimaziele erreichen kann – darunter die vollständige Klimaneutralität bis 2050. Dazu strebt Deutschland aktuell an, ab 2045 klimaneutral zu heizen

Seit Verabschiedung des GEG gab es mehrere Novellierungen. Mit „Heizungsgesetz“ ist umgangssprachlich meist die Novelle zum 1. Januar 2024 gemeint, die derzeit gültig ist. Das Gesetz macht diverse Vorgaben zum schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien und bietet attraktive Förderungen zur Erleichterung an.

Regierungswechsel: Das Heizungsgesetz wird gekippt

Mit dem Regierungswechsel 2025 stehen die Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien auf der Kippe: Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD beinhaltet die Abschaffung des Heizungsgesetzes. Dafür soll ein neues Gesetz kommen. Der Inhalt ist noch unklar. Es wird allerdings von „Technologieoffenheit“ gesprochen (möglicherweise ist die Aufhebung des Verbots alter Gaskessel gemeint), und das Gesetz soll „einfacher und flexibler“ werden. 

Dass die Förderungen im Heizungsgesetz2025 vollständig verschwinden, scheint unwahrscheinlich, da sich beide Regierungsparteien grundsätzlich positiv dazu geäußert haben. Eine deutliche Reduzierung der Fördersummen ist aber nicht auszuschließen. Wenn du also über die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung (etwa einer Wärmepumpe) nachdenkst, lege am besten jetzt los – so bist du auf der sicheren Seite.

Das Heizungsgesetz 2025 im Überblick: Was gilt im Moment?

Auch wenn das Heizungsgesetz gekippt wird: Die alten Regeln gelten noch. Wir schauen uns den aktuellen Stand an. 

Klimafreundliche Heizungen im Neubau

Schon seit 1. Januar 2024 gilt: Wer neu baut, muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien heizen. Du kannst also entweder ein hybrides System nutzen – etwa eine Wärmepumpe, die hauptsächlich heizt, und eine zweite Heizung (auch eine Gasheizung ist möglich), die unterstützt. Oder du setzt gleich zu 100 Prozent auf klimafreundliches Heizen. Letzteres ist mit Blick auf die Klimaziele nahezu immer die bessere Wahl. 

Wie du die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energie erfüllst, bleibt dir überlassen – folgende Systeme gelten derzeit als geeignete Optionen (wobei die konkrete Auslegung immer vom Einzelfall abhängt):

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • elektrische Wärmepumpe

  • Biomasseheizung

  • Solarthermie

  • Stromdirektheizung (allerdings ohne Förderung)

  • Gasheizung, die zu mindestens 65 grünes Gas nutzt (zum Beispiel Biomethan)

  • Gasheizung, die später zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann („H2-Ready“)

  • Hybridsysteme (Kombination aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien plus Öl oder Gas)

Für bestehende Gebäude und auch für Neubauten in Baulücken gibt es Übergangsfristen.

Gut zu wissen: Warum die Wärmepumpe eine gute Wahl ist

Wärmepumpen heizen im Vergleich zu Gas- und Ölheizungen etwa drei- bis fünfmal effizienter. Das ist möglich, weil sie zu einem großen Teil Umweltwärme (also erneuerbare Energie) zum Heizen nutzen. Nur ein kleiner Teil der Energie wird in Form von Strom zugeführt. Deshalb gelten sie als äußerst umweltfreundliche Heizungen.

Das steht im Heizungsgesetz zu Bestandsbauten

Was teilweise missverstanden wird: Laut Heizungsgesetz besteht keine Pflicht, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen. Erst wenn eine Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe 30 Jahre alt wird, ist der Heizungstausch für viele Heizungen vorgeschrieben – nicht aber für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Diese Regelung gab es bereits vor der Novelle von 2024.

Ansonsten besagt das Heizungsgesetz für Bestandsgebäude:

  • Wenn sich eine kaputte Öl- oder Gasheizung reparieren lässt, muss sie nicht ausgetauscht werden. 

  • Erst bei einer Heizungshavarie (wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann), musst du eine neue Heizung installieren, die das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien heizt. 

  • Für den Havariefall gibt es Übergangslösungen (zum Beispiel den Einbau einer gebrauchten Gasheizung) und mehrjährige Übergangsfristen (5 Jahre beziehungsweise bis zu 13 Jahre bei Gasetagenheizungen). 

  • Außerdem existiert eine Härtefallregelung, die ganz vom erneuerbaren Heizen befreien kann. 

Auch im Bestand gilt aber: Nach dem aktuellen Stand des Heizungsgesetzes 2025müssen Öl- und Gasheizungen spätestens ab 1. Januar 2045 klimaneutral betrieben beziehungsweise entsprechend ausgetauscht werden.

Kommunale Wärmeplanung und Übergangsregelungen

Die Regelungen zum Heizungstausch beziehungsweise zum Einbau umweltfreundlicher Heizungen gelten nicht sofort, sondern wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort abgeschlossen ist. Dabei müssen die Kommunen darüber informieren, ob die Menschen – und auch Unternehmen – vor Ort mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder ob sie sich selbst um eine – klimafreundliche – Heizungsoption bemühen müssen. 

Bis Mitte 2028 soll dieser Prozess abgeschlossen sein, in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon bis Mitte 2026. Es gibt Übergangsfristen, zum Beispiel, wenn ohnehin eine energetische Sanierung der Gebäudehülle oder Ähnliches ansteht. Aber: Heizungen, die in diesen Übergangsfristen installiert werden, müssen trotzdem schrittweise auf Bioenergie umgestellt werden – und zwar beginnend mit 15 Prozent ab dem Jahr 2029. Auch hier gibt es aber wieder eine Ausnahme: „H2-ready“-Gasheizungen, die in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden könnten, müssen nicht umstellen.

Nicht nur der Klimaschutz treibt die Pläne zur Umstellung voran, sondern auch die Tatsache, dass die Preise für fossile Brennstoffe in Zukunft voraussichtlich stark steigen werden. Wer vor dem 30. Juni 2026 beziehungsweise 2028 noch eine Öl- oder Gasheizung installieren lässt, muss zu dieser Preisentwicklung sogar beraten werden. Das ist ein weiterer guter Grund dafür, auch ohne Verpflichtung und unabhängig von der Wärmeplanung schon jetzt auf eine umweltfreundliche Heizung umzusteigen. 

Welche Förderungen bietet das Heizungsgesetz aktuell?

Aktuell heizen in Deutschland noch rund drei Viertel aller Heizungen mit fossilen Brennstoffen – etwa die Hälfte mit Gas und ein Viertel mit Öl. Wärmepumpen bleiben mit rund 6 Prozent Anteil (etwa 1,7 Millionen Wärmepumpen) hinter konventionellen Heizungen noch stark zurück. Und das, obwohl sie sowohl effizienter als auch günstiger und klimaschonender heizen. In den skandinavischen Ländern werden rund zehnmal so viele Wärmepumpen pro 1.000 Einwohner installiert wie in Deutschland. Immerhin: Von den knapp 70.000 im Jahr 2023 genehmigten Neubau-Wohngebäuden sollen über 75 Prozent mit einer Wärmepumpe beheizt werden. 

Um den Heizungstausch in Bestandsgebäuden zu fördern, bietet die Bundesregierung hohe Förderungen für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen an, und zwar im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Um die Abwicklung kümmert sich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 

Achtung: Das Heizungsgesetz sieht diese Förderung nur im Bestand vor, nicht im Neubau. 

Für den Heizungstausch gibt es eine Förderung von 

  • bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Privatpersonen (maximal 21.000 Euro) und

  • bis zu 30 Prozent für Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wärmepumpenförderung

So setzt sich die Förderung zusammen:

  • 30 Prozent Grundförderung (für alle Antragstellenden)

  • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für den Heizungstausch einer funktionierenden fossilen Heizung (Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter, Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist) bis Ende 2028; danach sinkt der Bonus um drei Prozent und alle zwei Jahre um weitere drei Prozent

  • 30 Prozent Einkommens-Bonus, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt

  • 5 Prozent Effizienz-Bonus für den Einbau von Grundwasser-, Erd- oder Abwasserwärmepumpen oder Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel wie Propan (R290) arbeiten

  • 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen

Achtung: Für Privatpersonen ist die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt, auch wenn rechnerisch ein höherer Prozentsatz möglich wäre. Wichtig außerdem: Der Geschwindigkeits-Bonus gilt nicht für Hybridsysteme, da du nach dem Heizungstausch komplett mit erneuerbaren Energien heizen musst – was bei einer Wärmepumpe aber in der Regel auch kein Problem ist. Nur in sehr schlecht gedämmten Gebäuden reicht eine Wärmepumpe als alleinige Heizung nicht aus. 

Weitere Förderungen laut Heizungsgesetz

Du planst zwar keine neue Heizung, dafür aber andere Maßnahmen zur energetischen Sanierung? Dann kannst du ebenfalls eine Förderung erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten – 5 Prozent davon bekommst du, wenn du einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt. 

Diese BAFA-Förderung gibt es unter anderem für

  • die Dämmung der Gebäudehülle,

  • den Einbau moderner Fenster oder

  • bestimmte Lüftungstechnik. 

Außerdem kannst du zu beiden Förderungen – Heizungstausch über die KfW oder andere energetische Maßnahmen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – zusätzlich einen Ergänzungskredit erhalten.

Was ist der Ergänzungskredit?

Wenn du eine Förderzusage für den Heizungstausch erhalten hast, steht dir außerdem der KfW-Ergänzungskredit zu. Damit kannst du deine Kosten decken oder die Zeit bis zur Auszahlung des Geldes überbrücken – und das zu Zinssätzen ab 0,01 Prozent. Du zahlst also nahezu keine Zinsen, sodass die Finanzierung deiner neuen umweltfreundlichen Heizung auch ganz ohne Eigenkapital möglich ist.

Warum es sich lohnt, schnell zu sein: Wärmepumpen-Förderung in Zahlen

2025 ist das Heizungsgesetz noch gültig und die hohen Förderungen sind weiterhin erhältlich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auf eine Wärmepumpe umzusteigen, solltest du nicht zögern. Zwar rentiert sich eine Wärmepumpe bei smarter Planung im Laufe ihrer Lebensdauer auch ohne Förderung, doch mit den oben beschriebenen Boni hast du die Kosten im Vergleich zu einer Öl- oder Gasheizung schon nach wenigen Jahren wieder drin.

Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Gesamtkosten für Gas- und Ölheizungen sowie Wärmepumpen über 20 Jahre gestalten. Berücksichtigt haben wir dabei nicht nur die Anschaffungskosten und die laufenden Heizkosten, sondern auch drei unterschiedliche Szenarien für die künftig steigenden CO2-Preise – niedrige, mittlere und hohe Preise. Wie du siehst, lohnt sich eine Wärmepumpe in jedem Szenario, sogar ohne Förderung:

In dieser beispielhaften Grafik zahlst du für deine Wärmepumpe etwas über 31.000 Euro. Das ist zunächst teurer als eine Gas- oder Ölheizung, aber allein mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeits-Bonus, die du praktisch immer erhältst, sinken die Kosten auf 15.500 Euro. Kannst du dazu noch den Effizienz-Bonus nutzen, zahlst du nur noch knapp 14.000 Euro. Und mit dem Einkommens-Bonus – deine Förderung liegt dann bei den gedeckelten 70 Prozent – bleiben nur noch 9.300 Euro übrig.

Damit heizt deine Wärmepumpe nicht nur deutlich günstiger als eine Gas- oder Ölheizung – und zwar Jahr für Jahr –, sondern sie kostet sogar in der Anschaffung weniger. Da das Heizungsgesetz nun gekippt wird, ist ungewiss, was genau mit der Förderung passiert. Es lohnt sich daher, schnell zu sein.

Heizungsgesetz

Klimaneutral heizen und viel Geld sparen – mit einer Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe heizt zuverlässig, läuft annähernd klimaneutral und spart dir Jahr für Jahr drei- bis vierstellige Beträge an Heizkosten. 1KOMMA5° stellt dir ein smartes Gesamtsystem für maximale Ersparnisse zusammen und hilft dir mit der Förderung.

Fazit

Das Heizungsgesetz gilt noch - hol dir die Förderung!

Die Abschaffung des Heizungsgesetzes steht im Raum, doch noch übernimmt der Staat bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn du im Eigentum auf eine klimafreundliche Heizung umsteigst. Ideal sind Wärmepumpen: Damit heizt du deutlich günstiger als mit Öl oder Gas. Das gilt umso mehr mit Blick auf die Preise für fossile Brennstoffe, die in Zukunft sehr wahrscheinlich weiter steigen werden, während die Strompreise mit dem Ausbau erneuerbarer Energien eher konstant bleiben könnten.

Die neue Bundesregierung verfolgt weiterhin wichtige Klimaziele und möchte grundsätzlich auch an Förderungen für den Umstieg auf klimaneutrales Heizen festhalten. Wie genau die zukünftigen Förderungen aussehen werden, wissen wir aber derzeit nicht. Jetzt kannst du beim Umstieg auf eine Wärmepumpe noch bis zu 21.000 Euro an Kosten sparen – das solltest du nicht verpassen. Lass dich von deinem 1KOMMA5° Meisterbetrieb beraten.