Ab dem 1. August 2026 erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine neue Solaranlage in Betrieb nehmen, weniger Geld für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins Netz einspeisen.
Zwischen Februar und Juli 2026 lag die garantierte Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp bei 7,78 Cent/kWh, wenn man Teile seines selbst erzeugten Stroms einspeiste. Ab August sinkt sie um ein Prozent auf 7,70 Cent/kWh.1
Für die Volleinspeisung (kein Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms) verringert sich der Betrag von bisher 12,34 Cent/kWh auf 12,22 Cent/kWh. Auch wer größere Photovoltaikanlagen mit mehr Leistung neu in Betrieb nehmen will, muss ab August mit weniger Geld rechnen. Bereits bestehende Anlagen sind von der Senkung nicht betroffen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich die feste Einspeisevergütung sichern wollen, müssen jetzt handeln“, sagt Jannik Schall, Produktchef und Mitgründer von 1KOMMA5°. „Für 20 Jahre garantiert bekommt man die feste Vergütung nur noch, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2027 gebaut ist und in Betrieb geht. Wichtig für Verbraucher: Heute ist Photovoltaik jedoch auch ohne feste staatliche Vergütung wirtschaftlich und wettbewerbsfähig, über die sogenannte Direktvermarktung mit intelligenter Steuerung.“